An- oder Verkauf von Haus- und Grundbesitz, Eigentumswohnungen und bebauten oder unbebauten Erbbaurechten:
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Bei Miet- oder Pachtverträgen für den Vermieter oder Verpächter bzw. für den Mieter oder Pächter: 2,38 Monatsmieten bzw. Pachtzahlungen einschl. 19% MwSt. *) Insgesamt darf die Courtage 2,38 Monatsmieten bzw. Pachtzahlungen nicht übersteigen. |
Die Courtage wird vom gesamten Wirtschaftswert des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages berechnet.
Hierunter ist bei Kaufverträgen zuzüglich eventueller Nebenleistungen an den Verkäufer, bei Erbbaurechten
der Verkehrswert des Grundstückes und bei Miet- und Pachtverträgen die vereinbarte Miete oder Pacht zu verstehen. |
Die Courtage sind zahlbar bei notarieller Beurkundung bzw. am Tag der Unterzeichung des Miet- oder Pachtvertrages. |
Soweit andere als hier erwähnte Rechtsgeschäfte vermittelt werden sollen oder in Ausnahmefällen eine Abweichung
von den Erfolgshonoraren erforderlich wird, ist eine schriftliche Vereinbarung mit der Firma notwendig. Die Erfolgshonorare sind Nettoentgelte. Umsatzsteuer-Nr. DE240975156. Zulassung nach §34 c GewO durch LRA Dachau, 85221 Dachau, Az. 302/822-7/4. Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München |
*) Die Aufteilung des gesamten Erfolgshonorars auf beide Auftraggeber (Verkäufer/Käufer) ist in Bayern marktüblich.
Aufgrund der jeweiligen örtlichen Marktsituation kann das gesamte Erfolgshonorar aber auch einseitig oder in einem
anderen Aufteilungsverhältnis vereinbart werden.